Ehrenamtliche Betreuer:innen haben seit 2023 die Möglichkeit, mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung abzuschließen. Diese ist für Betreuer:innen, die eine familienfremde Person verpflichtend, für eine/n Familienbetreuer:in ein Angebot. Zugleich kann der Verein dann die Verhinderungsbetreuung in Zeiten übernehmen, in denen der/die Ehrenamtliche einmal nicht im Amt sein kann (Urlaub, Krankheit, etc.). Wir als Betreuungsverein unterstützen Sie … Vereinbarungen weiterlesen
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