Vereinbarungen

Ehrenamtliche Betreuer:innen haben seit 2023 die Möglichkeit, mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung abzuschließen. Diese ist für Betreuer:innen, die eine familienfremde Person betreuen, verpflichtend, für eine/n Familienbetreuer:in ein Angebot. Zugleich kann der Verein dann die Verhinderungsbetreuung in Zeiten übernehmen, in denen der/die Ehrenamtliche einmal nicht im Amt sein kann (Urlaub, Krankheit, etc.).

Wir als Betreuungsverein unterstützen Sie fortlaufend umfassend in Ihrem wichtigen Amt durch persönliche Beratungen und regelmäßige Informationsveranstaltungen. Wir beraten zudem Vorsorgebevollmächtigte in ihrer Tätigkeit. Nehmen Sie zu den Geschäftszeiten einfach mit uns Kontakt auf.

Ehrenamtliche Betreuer:innen können sich hier das Formular zur Vereinbarung und das zur Verhinderungsbetreuung downloaden, ausfüllen und uns zukommen lassen: