Forum Betreuung e.V.
Anerkannter gemeinnütziger Betreuungsverein Marburg-Biedenkopf
Natürlich – und es sollte sogar deutlich besser werden. Dinge nicht (mehr) sicher erledigen zu können, schafft unangenehme Unsicherheit im Leben. Es tut gut, diese dann (vorübergehend) abgeben zu können. Oder seine Fähigkeiten zu bewahren oder neu zu erlernen.
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Vor dem Gesetz hat die Vorsorgevollmacht jedoch Vorrang. Kommen Sie mit Ihrem Einzelfall in den Verein, wir schauen genauer hin.
Nein. Ein Betreuer darf nur in Rücksprache mit seinem Betreuten wichtige Entscheidungen treffen. Und er bekommt vom Gericht Aufgabenbereiche zugewiesen, in denen er nur handeln darf. Das Recht auf freie Entscheidung jedes Einzelnen ist ein hohes Gut. Der Betreuer muss jedes Jahr dem Betreuungsgericht einen Bericht über sein Handeln abgeben.
Wenn Sie eine Person kennen, die Sie vertreten soll und diese das auch kann und will, wird Ihrem Wunsch gefolgt werden. Dies können Sie auch in einer Betreuungsverfügung festhalten. Wie das genau geht, erfahren Sie bei uns.
Nein, nur derjenige, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Alle anderen müssen ihre Dinge nach wie vor allein erledigen.
Nein. Alle wichtigen Entscheidungen müssen zusammen getroffen werden. Der Betreuer muss jedes Jahr über alle finanziellen Vorgänge dem Betreuungsgericht gegenüber lückenlos Rechnung legen. Der Gesetzgeber hat sehr große Sicherheit für den Betreuten geschaffen.